Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Andere Angebote...

 

Ihr Recht auf Beratung

Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich "in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen in einer hierfür vorgesehen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen".

So steht es im § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Dieser Anspruch auf Beratung gilt auch nach der Geburt des Kindes. Und: Sie müssen nicht schwanger sein, um dieses Recht auf Beratung in Anspruch zu nehmen!

Dieser Beratungsanspruch umfasst fachlich qualifizierte Beratung und Begleitung

  • während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes,
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch, nach Fehl- oder Totgeburt,
  • vor, während und nach Pränataldiagnostik,
  • bei unerfülltem Kinderwunsch,
  • während und nach medizinisch unterstützen Versuchen, schwanger zu werden,
  • zu Familienplanung, Sexualaufklärung, Fragen und Problemen mit Sexualität,
  • zur Informationen über Rechtsansprüche und Hilfeangebote,
  • zur Vermittlung konkreter Hilfen,
  • und Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.

Rund 320 evangelischen Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland bieten Ihnen diese umfassende Information, Beratung und Unterstützung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz an.