Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Ihre Lage
Sie sind schwanger. Gewollt oder ungewollt. Plötzlich ist alles anders. Vieles bewegt Sie, Sie haben Fragen und brauchen handfeste Informationen.
Sie sind hin- und hergerissen, müssen eine Entscheidung treffen und brauchen vielleicht Entscheidungshilfen.
Ihre Partnerin ist schwanger. Geplant oder ungeplant. Auch Sie haben jetzt viele Fragen, sind unsicher, wie Sie sich verhalten sollen.
Sie haben Fragen zu Sexualität und Familienplanung, wollen eine Schwangerschaft vermeiden oder haben Probleme in Ihrer Partnerschaft.
Sie brauchen praktische Unterstützung in der Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes.
Ihre Themen - zum Beispiel
- Kann ich mir zutrauen, das Kind zu bekommen?
- Wird mein Partner zu mir halten?
- Was wird aus meiner Ausbildung, meiner Arbeit, meinen Plänen?
- Schaffe ich es, alleine mit dem Kind zurecht zu kommen?
- Wer wird mir helfen, den Alltag zu bewältigen?
- Wie kommen wir finanziell über die Runden?
- Bekomme ich ein gesundes Kind ?
- Wie kann ich eine Schwangerschaft sicher verhüten?
- Wir sind ungewollt kinderlos was können wir tun?
Ihr Recht auf Beratung
Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich „in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen in einer hierfür vorgesehen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen“. So steht es im Gesetz (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz). Dieser Anspruch auf Beratung gilt auch nach der Geburt des Kindes. Und: Sie müssen nicht schwanger sein, um dieses Recht auf Beratung in Anspruch zu nehmen!
Dieser Beratungsanspruch umfasst fachlich qualifizierte Beratung und Begleitung
- während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes,
- nach einem Schwangerschaftsabbruch, nach Fehl- oder Totgeburt,
- vor, während und nach Pränataldiagnostik
- bei unerfülltem Kinderwunsch bzw. während und nach medizinisch unterstützen Versuchen, schwanger zu werden,
- zu Familienplanung, Sexualaufklärung, Fragen und Problemen mit Sexualität,
- sowie Informationen über Rechtsansprüche und Hilfeangebote, die Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Ansprüche und die Vermittlung konkreter Hilfen.
Die rund 320 evangelischen Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland bieten Ihnen diese umfassende Information, Beratung und Unterstützung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz an.
Unser Angebot
Schwangerschaftsberatung ist ein wichtiger Teil des seelsorgerlichen und diakonischen Angebots der Kirche.
Gerade dann, wenn Konflikte Sie bedrängen, wenn Sie sich unter Entscheidungs- und Zeitdruck fühlen, möchte die evangelische Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Ihnen beistehen. Sie treffen bei uns gut ausgebildete Beraterinnen. Sie haben Verständnis für Ihre Situation und können sich in Ihre Lage einfühlen. In den evangelischen Schwangerschaftsberatungsstellen können Sie
- in aller Ruhe erzählen, was Sie beschäftigt, was Sie bedrückt und quält
- mit einer erfahrenen Gesprächspartnerin sorgfältig sortieren, welche widersprüchlichen Gefühle, welche Ängste und Hoffnungen Sie bewegen,
- Informationen über finanzielle und rechtliche Hilfen bekommen,
- im Gespräch durchspielen, „was wäre, wenn...“,
- herausfinden, wie Sie eine Entscheidung treffen können, mit der Sie auch später noch einverstanden sein können,
- und dabei sicher sein, dass Ihnen nichts eingeredet wird. Vielmehr unterstützen wir Sie darin, dass Sie Ihre persönliche Entscheidung und Ihren Weg finden.
Wir helfen Ihnen auch ganz praktisch, z.B. Anträge zu stellen oder bei Behörden vorzusprechen. In der Beratung erfahren Sie zum Beispiel
- für wen es finanzielle Hilfe gibt und wie man sie bekommt (etwa bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ oder Kirchlichen Hilfsfonds),
- was das Gesetz sagt über Elternzeit, Unterhalt, Vaterschaftstest etc.,
- oder auch welche Möglichkeiten und Grenzen vorgeburtliche Tests haben
Wir beraten Sie auch,
- wenn das Kind da ist und sich der Alltag schwierig gestaltet,
- nach einem Schwangerschaftsabbruch,
- wenn Sie Ihr Kind verloren haben,
- wenn Sie sich ein eigenes Kind wünschen oder
- wo sie Informationen über eine Adoption erhalten.
In der Beratungsstelle bekommen Sie weitere Informationen zu Fragen von Familienplanung und Sexualität, beispielsweise
- über Empfängnisverhütung,
- wenn Sie Probleme in der Partnerschaft haben,
- wenn Sie Fragen zur Aufklärung, zur Sexualerziehung oder zur Sexualität Ihrer Kinder haben.
Evangelische Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, auch die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 Strafgesetzbuch an. Sie erhalten nach der Konfliktberatung auch eine Beratungsbescheinigung.
Evangelische Schwangerschaftsberatung bietet Ihnen einen Freiraum, in dem Sie ohne Druck von außen Ihre Situation anschauen können, in dem Sie Anteilnahme erleben und in dem Sie nicht moralisch belehrt oder gar verurteilt werden. Evang. Beratung dient dem Schutz des Lebens in umfassenden Sinne, dem Schutz des ungeborenen Lebens und des Lebens der Frau. Grundlage dieser Beratung ist, dass das werdende Leben nur mit der Mutter und nicht gegen sie geschützt werden kann.
Wir sind für Sie da
Sie sind uns willkommen, als Frau, als Mann, als Paar. Unser Engagement für Sie ist unabhängig davon, welche Weltanschauung Sie haben und welcher Nationalität Sie angehören. Niemand erfährt von Ihrem Anliegen - die Beraterinnen haben Schweigepflicht. Wenn Sie wollen, behalten Sie auch Ihren Namen für sich. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Wir haben Respekt
Die evangelische Kirche und ihre Diakonie verstehen Beratung als offenes, vertrauensvolles Gespräch, eine gemeinsame Suche nach Lösungen. Die Beraterinnen begegnen Ihnen mit Respekt und Offenheit und unterstützen Sie dabei, für Ihre Konflikte und Probleme Lösungen zu suchen oder mit nicht lösbaren Konflikten leben zu lernen.
Für die evangelischen Beraterinnen ist der Schutz des ungeborenen Lebens ein hoher Wert. Zugleich stellen sie sich ohne Vorbehalt auf die Seite derer, die unerwünscht schwanger geworden sind und begleiten sie bei ihrem Entscheidungsprozess.
Die Beraterinnen und Berater respektieren Ihre Gewissensentscheidung, unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfällt.
Rufen Sie an
Sie rufen an im Sekretariat der nächsten Beratungsstelle und erhalten so schnell wie möglich einen Termin mit einer Beraterin. Beim Gespräch in der Beratungsstelle schildern Sie der Beraterin Ihr Anliegen. Sie können alleine oder mit Ihrem Partner in die Beratung kommen oder z.B. auch eine Freundin mitbringen.
Ihre Beraterinnen
Die Beraterinnen in den Evangelischen Schwangerschaftsberatungsstellen haben Berufsabschlüsse in Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Pädagogik oder Psychologie. Dazu kommen spezielle beraterische Qualifikationen für Konfliktberatung, Paarberatung oder Sexual- und Familienplanungsberatung.


